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Mietkündigung per Bote zustellen: nachweisbar und fristgerecht

Für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter in Hamburg: Wir stellen Kündigungen, Abmahnungen und Abrechnungen per Bote zu – persönlich oder per dokumentiertem Einwurf, mit Zustellprotokoll, Fotos und minutengenauer Uhrzeit.

Hamburg ab 49,90 € netto inkl. Zustellprotokoll

Ein Tag zu spät kostet einen Monat

Im Mietrecht hängt viel am Zugangstag: Eine ordentliche Kündigung muss in der Regel spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Wird der Zugang bestritten, muss der Absender ihn beweisen.

Unser Bote sieht das unterschriebene Schreiben, kuvertiert selbst und stellt es persönlich zu oder wirft es in den eindeutig beschrifteten Briefkasten ein. Das Protokoll mit Uhrzeit, Fotos und seiner Unterschrift erhalten Sie sofort als PDF – der Bote ist als Zeuge benennbar.

HanseSprint Zustellnachweis für eine Mietkündigung

Was wir im Mietrecht zustellen

Kündigungen

Ordentliche und fristlose Kündigungen an Mieter – oder an Vermieter und Hausverwaltung, wenn Sie selbst Mieter sind.

Abmahnungen

Vor einer fristlosen Kündigung wegen Vertragsverletzung ist meist eine Abmahnung nötig – mit Inhaltsnachweis zugestellt. Mehr zur Abmahnung

Betriebskostenabrechnungen

Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – oft bis 31.12. Wir belegen den Zugang.

Mehrere Einheiten

Schreiben an alle Mieter einer Anlage in einer Tour – jede Einheit mit eigenem Nachweis. Für Touren erhalten Sie ein Angebot.

Preis

In Hamburg ab 49,90 € netto inklusive Zustellprotokoll (Abholung im nächsten Zeitfenster), mit Abholung in 90 Minuten ab 60,00 €, sofort ab 68,00 €. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 25 % Zuschlag. Den genauen Festpreis zeigt der Preisrechner.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – ob eine Kündigung wirksam ist und welche Frist gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Mieter- bzw. Eigentümerverein.

Mietkündigung zustellen: häufige Fragen

Bis wann muss eine Mietkündigung zugehen?
Bei der ordentlichen Kündigung einer Wohnung gilt meist: spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB). Geht die Kündigung einen Tag zu spät zu, verschiebt sich das Ende um einen ganzen Monat – deshalb lohnt der Nachweis mit Uhrzeit.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform (§ 568 BGB), also eines unterschriebenen Originals. Genau dieses Original stellen wir zu.
Es gibt mehrere Mieter – was ist zu beachten?
Sind mehrere Personen Mieter, sollte die Kündigung in der Regel an alle gerichtet sein. Auf Wunsch stellen wir jedem Adressaten zu und dokumentieren jede Zustellung einzeln. Klären Sie die Einzelheiten bitte mit Ihrer Rechtsberatung.
Können Sie auch Betriebskostenabrechnungen zustellen?
Ja. Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB) – bei Kalenderjahr-Abrechnungen also meist bis 31.12. Mit Protokoll ist der rechtzeitige Zugang belegt.
Stellen Sie auch mehrere Wohnungen in einer Tour zu?
Ja, zum Beispiel Schreiben an alle Mieter einer Anlage. Jede Einheit bekommt einen eigenen Nachweis mit Uhrzeit und Foto; für Touren erstellen wir ein Angebot.

Die Frist endet am dritten Werktag?

Rufen Sie an – wir holen die Kündigung heute ab und stellen sie nachweisbar zu.

Jetzt anrufen: 0179 563 65 42 Per WhatsApp anfragen
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